Führerscheinbewerber
Führerscheinbewerbern empfehlen wir ein fachlich kompetentes augenärztliches Zeugnis statt eines einfachen Sehtests. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt: Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird.











