Brillenberatung

Brillenberatung

 

 

Leider ist lediglich die Untersuchung und Bestimmung der Sehschärfe Ihrer Augen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine darüber hinausgehende Beratung zur Verordnung einer Brille

z. B.

 

  • Ausführung
  • Spezialgläser
  • Gleitsichtbrille
  • Bildschirmarbeitsbrille
  • etc.

 

oder Kontaktlinsen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet. Da eine ausführliche und objektive Beratung oft erforderlich und wünschenswert ist, bieten wir Ihnen diese als Wunschleistung an.

 

Wir sind für Sie da, sprechen Sie uns an!